Zurechtfinden in der Schweiz
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, welche Sie über die Schweiz wissen müssen. Themen wie Aufenthaltsbewilligung, Umzug, Steuern oder Feste und Brauchtum werden hier behandelt.
Wichtig ist, zu Wissen, dass alle Angaben hier auf dieser Homepage durch Erfahrung unseres Einwanderers "Jens" und weiteren Ausländern gemacht wurden, weshalb die Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben können. Wie man so schön sagt: alle Angaben sind ohne Gewähr ;-).
Wichtig ist, zu Wissen, dass alle Angaben hier auf dieser Homepage durch Erfahrung unseres Einwanderers "Jens" und weiteren Ausländern gemacht wurden, weshalb die Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben können. Wie man so schön sagt: alle Angaben sind ohne Gewähr ;-).
Urlaub in der SchweizHat man das nötige Kleingeld, lohnt sich ein Urlaub in der Schweiz immer! Ganz egal ob es Winter- oder Sommerurlaub ist.
Prinzipiell gibt es keinen Unterschied zu Urlaub in anderen europäischen Ländern. Im Gegensatz zu den Ländern der EU gibt es aber noch offensichtliche Grenzen mit Einfuhrbeschränkungen. Um die Schweizer Autobahn nutzen zu können, benötigt man eine Vignette. Zur Zeit kostet diese CHF 40.- und ist gültig für ein laufendes Jahr (von Dezember des Vorjahres bis Januar des Folgejahres). Kaufen kann man die Vignette direkt an der Grenze, bei der Post, bei Autobahnraststätten vor der Grenze oder in unserem Online-Shop. Zu beachten sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz. Auf der Autobahn gilt die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, auf Landstrassen sind es 80 km/h und Innerorts 50 km/h. Man sollte sich daran halten, da öfters Geschwindigkeitskontrollen stattfinden und die Knöllchen in der Schweiz nicht wirklich billig sind. Zu guter Letzt: Benzin ist in der Schweiz (momentan) noch billiger als in den umgebenen Ländern, während Diesel teurer ist. Einige Links zu Tourismusverbänden der Schweiz:
etc. - in der Schweiz kommt jeder Tourist auf seine Kosten! |
Leben in der SchweizIn der Schweiz zu leben hat seine Reize. Vor allem ist die Landschaft mancherorts einfach umwerfend schön. Die Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe die schönsten Bergerlebnisse zu haben, in Seen baden oder mit dem Velo herumzufahren zu können sind unerschöpflich. Man wohnt, zumindest in einigen Kantonen, sozusagen "im Urlaub" :-).
Zusätzlich ist die Lebensqualität sehr hoch. So erhält die Schweiz bei Kriterien wie Einkommen, Gesundheitswesen, Sicherheit, persönlicher Freiheiten, Familien und Gesellschaftsleben sowie öffentlichem Verkehr hervorragende Noten. Die Steuern sind im Gegensatz zu anderen Ländern deutlich tiefer, aber man muss wissen, dass die Lebensunterhaltungskosten dafür um einiges höher sind. Auch die soziale Absicherung wie die Altersvorsorge ist in der Schweiz anders geregelt als beispielsweise in Deutschland. Man kann nicht ohne weiteres einfach eine längere Zeit in der Schweiz verbringen. Wenn man sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten will, braucht man eine Aufenthaltsbewilligung. Wer zusätzlich einer Arbeit nachgehen will, braucht dazu noch eine Arbeitsbewilligung. Tipps für den UmzugAm schönsten ist es natürlich, wenn sich ein Umzugsunternehmen mit komplettem Service um den Umzug kümmert. Leider ist das sehr teuer und nicht jedermann kann sich so etwas leisten. Für alle, die den Umzug Privat organisieren, haben wir folgende Tipps:
Eidgenössische Zollverwaltung: Allgemeine Homepage oder Fragen und Antworten zum Umzug. |
Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz
Will sich eine Person länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten oder will sie eine Arbeitstätigkeit aufnehmen, so braucht die Person eine Aufenthaltsbewilligung. Die Aufenthaltsbewilligung wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird zwischen Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung unterschieden. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen:
Kurzaufenthaltsbewilligung L
weniger als 1 Jahr in der Schweiz |
EU15 / EFTA-Staaten:
Übrige Staaten: |
- Nur während der Länge des befristeten Arbeitsvertrages gültig, maximal ein Jahr.
- Stellensuchende erhalten nach drei Monaten Aufenthalt die Bewilligung, welche nach Ablauf eines Jahres erneuert werden kann. - Nur während der Länge des befristeten Arbeitsvertrages gültig, maximal ein Jahr. - Verlängerungen werden nur Ausnahmsweise bis zu maximal zwei Jahren genehmigt, solange der Arbeitgeber nicht gewechselt wird. - Es werden nur eine begrenzte Anzahl Bewilligungen erteilt. |
Aufenthaltsbewilligung B
befristeter Aufenthalt in der Schweiz |
EU15 / EFTA-Staaten:
Übrige Staaten: |
- Für maximal fünf Jahre gültig mit Verlängerungsmöglichkeit bei stetiger Erfüllung der
Voraussetzungen. - Voraussetzungen: mind. 12-monatiges oder unbefristetes Arbeitsverhältnis. - Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige erhalten den Ausweis nur dann, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. |
Niederlassungsbewilligung C
unbefristeter Aufenthalt in der Schweiz |
EU15 / EFTA-Staaten:
Übrige EU-Staaten: Übrige Staaten: |
- Voraussetzung: Ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren.
- Voraussetzung: Ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von zehn Jahren. - Voraussetzung: zehnjähriger Wohnsitz ohne Unterbrechung in der Schweiz. Wirkung für alle: Freie Wahl des Arbeitgebers und Wegfall der Quellensteuerpflicht. |
EU15-Staaten: Zu den EU-15 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der sogenannten Ost-Erweiterung im Jahr 2004. Das sind also Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
EFTA-Staaten: Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz.
EFTA-Staaten: Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz.
Steuerpflicht und Steuern
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Steuerrechtlicher Aufenthalt ist der Fall bei Personen, welche entweder mind. 30 Tage in der Schweiz erwerbstätig sind, oder bei Personen, welche sich mind. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, bei welchen auf Grund einer wirtschaftlichen Beziehung wie Grundeigentum oder Betriebsstätte eine Steuerpflicht besteht. Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen etc., welche ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Diese haben in der Regel auf Bundesebene eine Gewinnsteuer zu entrichten, auf Kantons- und Gemeindeebene eine Gewinn- und Kapitalsteuer.
Welche Steuern werden erhoben?
Der Bund erhebt
Unterschiedlich hohe Steuerbelastung
Die Steuerbelastung unterscheidet sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, und auch von Gemeinde zu Gemeinde. Dies, da jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz hat und zusätzlich die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden differieren. Davon sind in erster Linie die Einkommens- und Vermögenssteuern betroffen, welche von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden. Die unterschiedlich hohe Steuerbelastung begründet sich in der finanziellen Unabhängigkeit jedes Gemeinwesens und den politischen Rechten des Föderalismus. Damit jedoch die Unterschiede in der Steuerbelastung nicht allzu gross werden, wird in der Schweiz das Instrument des interkantonalen und interkommunalen Finanzausgleichs eingesetzt. Finanzschwache Kantone und Gemeinden erhalten Ausgleichszahlungen, um so ihre Steuerbelastung möglichst tief halten zu können.
Quellensteuern
Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, sich jedoch in der Schweiz aufhalten und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Quellensteuern bezahlen:
Pauschalbesteuerung
Eine Pauschalbesteuerung ist nur für Personen (Ausländer oder Schweizer, die mehr als 10 Jahre landesabwesend waren), die ihr Einkommen ausschliesslich im Ausland verdienen. Zulässigkeit, Voraussetzungen und Möglichkeiten sind kantonal unterschiedlich. Weitere Hinweise finden Sie hier: Pauschalsteuern.
Weitere Informationen über Steuern finden sie auf der offiziellen Website des eidgenössischen Finanzdepartements.
Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Steuerrechtlicher Aufenthalt ist der Fall bei Personen, welche entweder mind. 30 Tage in der Schweiz erwerbstätig sind, oder bei Personen, welche sich mind. 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, bei welchen auf Grund einer wirtschaftlichen Beziehung wie Grundeigentum oder Betriebsstätte eine Steuerpflicht besteht. Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen etc., welche ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Diese haben in der Regel auf Bundesebene eine Gewinnsteuer zu entrichten, auf Kantons- und Gemeindeebene eine Gewinn- und Kapitalsteuer.
Welche Steuern werden erhoben?
Der Bund erhebt
- Steuern auf Einkommen sowie andere direkte Steuern: Direkte Bundessteuer (auf Einkommen natürlicher Personen / auf Gewinn juristischer Personen), Eidg. Verrechnungssteuer, Eidg. Spielbankenabgabe, Wehrpflichtersatzabgabe
- Verbrauchssteuern: Mehrwertsteuer, Eidg. Stempelabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer, Steuern auf Spirituosen, Zölle
- Steuern auf Einkommen und Vermögen sowie andere direkte Steuern: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Kopf-, Personal- oder Haushaltssteuer,
Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Lotteriegewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer, Gewerbesteuer, Kantonale Spielbankenabgaben - Besitzes- und Aufwandsteuern: Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Kantonale Stempelsteuer, Lotteriesteuer, Wasserwerksteuer
Unterschiedlich hohe Steuerbelastung
Die Steuerbelastung unterscheidet sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, und auch von Gemeinde zu Gemeinde. Dies, da jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz hat und zusätzlich die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden differieren. Davon sind in erster Linie die Einkommens- und Vermögenssteuern betroffen, welche von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden. Die unterschiedlich hohe Steuerbelastung begründet sich in der finanziellen Unabhängigkeit jedes Gemeinwesens und den politischen Rechten des Föderalismus. Damit jedoch die Unterschiede in der Steuerbelastung nicht allzu gross werden, wird in der Schweiz das Instrument des interkantonalen und interkommunalen Finanzausgleichs eingesetzt. Finanzschwache Kantone und Gemeinden erhalten Ausgleichszahlungen, um so ihre Steuerbelastung möglichst tief halten zu können.
Quellensteuern
Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, sich jedoch in der Schweiz aufhalten und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Quellensteuern bezahlen:
- Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
- Steuerbar sind die Bruttoeinkünfte ohne die Abzüge für AHV//V, ALV, UVG und BVG.
- Massgebend für die Berechnung ist dabei der monatliche Bruttolohn.
- Ist der jährliche Bruttolohn höher als 120’000 CHF wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet und die Abrechnung im Nachhinein vorgenommen.
Pauschalbesteuerung
Eine Pauschalbesteuerung ist nur für Personen (Ausländer oder Schweizer, die mehr als 10 Jahre landesabwesend waren), die ihr Einkommen ausschliesslich im Ausland verdienen. Zulässigkeit, Voraussetzungen und Möglichkeiten sind kantonal unterschiedlich. Weitere Hinweise finden Sie hier: Pauschalsteuern.
Weitere Informationen über Steuern finden sie auf der offiziellen Website des eidgenössischen Finanzdepartements.
Brauchtum, Feste und Tradition
1. August - Nationalfeiertag
Am 1. August begehen die Schweizerinnen und Schweizer ausnahmsweise einen der wenigen Festtage, die nicht nur regionaler Natur sind - also eine echte Rarität: den Nationalfeiertag. Landauf landab werden dabei Reden gehalten, Fahnen geschwungen, Höhenfeuer, Lampions und Feuerwerke gezündet und fröhliche Feste gefeiert. Der Nationalfeiertag gedenkt des Bundesbriefes (Vertrag), welcher Anfangs August 1291 unter den Kantonen "Uri, Schwyz und Unterwalden" geschlossen wurde. |
Samichlaus
Die sogenannten Klausbräuche konzentrieren sich auf den Vorabend des Nikolausentags (6. Dezember), beginnen aber im Glarnerland bereits Ende November und enden im Appenzeller Hinterland anfangs Januar. Der Tag des St. Nikolaus selbst ("Samichlaus" in der Deutschschweiz) ist vor allem ein Fest für die Kinder. In katholischen Gegenden üben Kinder für diesen Tag spezielle Samichlaus-Sprüche, die sie dann aufsagen und dem Samichlaus (Bischofsfigur) und seinem Knecht (Schmutzli, Butzli, père fouettard) ufsagen und dafür mit Leckereien belohnt werden. Weibliche Pendants zum Samichlaus gibt es im italienischsprachigen Tessin (Befana) und in der französischsprachigen Westschweiz (Chauche-vieille). |
Fasnachtsbräuche
Vor der Fastenzeit noch einmal ausgiebig allen möglichen Sinnesfreuden frönen, ausgelassen und masslos sein, mit Hilfe von Masken und Verkleidungen vorübergehend eine andere Identität annehmen ist das Ziel, das die Fasnachtsfeiern in allen Landesteilen der Schweiz verbindet. Ansonsten sind die Fasnachtsfeiern und -traditionen in den verschiedenen Gebieten - wie dies für die föderalistische Schweiz typisch ist - ziemlich unterschiedlich. Die Fasnachtsbräuche setzen sich aus verschiedenen heidnischen Frühlingsbräuchen, christlichen Kulthandlungen und weltlichen Volkssitten zusammen. In einigen Kantonen basiert die Fasnacht vorwiegend auf dem heidnischen Brauch, mit gewaltigem Lärm der von winterlichen Dämonen bedrängten Sonne zu Hilfe zu eilen und mit Masken böse Geister sowie eben den Winter zu vertreiben. Zu den bekanntesten Anlässen gehören die Basler und Luzerner Fasnacht, der Rabadan in Bellinzona, der Chienbäse in Liestal und die Tschäggättä im Lötschental. Zu den weiteren Fasnachtsbräuchen zählen u.a. die Fasnacht in Solothurn, die Greth-Schell in Zug, der Gidio Hosestoss in Herisau sowie in der Welschschweiz beispielsweise die Fasnacht in Fribourg und die Brandons im Waadtland. |
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Schwingen, der Nationalsport
Während vor allem regionale oder lokale Sportbräuche oft ganz in Vergessenheit gerieten, erfreuen sich einige Sportarten wieder steigender Beliebtheit. Grossanlässe wie etwa das Eidgenössische Schwinger- und Älplerfest ESAF werden immer populärer. Im Jahr 2010 erreichte das Fest mit 250'000 Gästen einen neuen Rekord und avancierte zum grössten je abgehaltenen Schwingerfest weltweit. Bemerkenswert ist, dass zur Aufrechterhaltung der Ordnung keine zusätzlichen Polizisten nötig waren, die Autorität des Platzsprechers genügte vollauf. An den mehrtägigen Festanlässen geben athletische Schwinger, kräftige Steinstösser und schlagstarke Hornusser ihr Können zum Besten, musikalisch umrahmt von Jodlerchören und Handörgeli-Kappellen. |
Heidi - Eine Geschichte geht um die Welt
Mit ihren Heidi-Büchern schuf Johanna Spyri nicht nur internationale Bestseller, sondern auch ein noch heute weit verbreitetes romantisches und idealtypisches Bild der Schweiz.
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Raclette - Rigugegl!
Raclette: Geschmolzener Käse serviert mit "Gschwellti" (Pellkartoffeln), Essiggurken und
-zwiebeln sowie Senffrüchten. |
Uhrmacherkunst - Am Puls der Zeit
Seit Jahrhunderten ist die Schweiz für ihre Uhren weltbekannt. Bereits um 1785 waren in Genf rund 20'000 Personen in der Uhrenindustrie beschäftigt, die rund 85'000 Uhren pro Jahr herstellten.
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